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Informationen

zur Leistung

Körperschaftsteuer; Abgabe der Erklärung

Körperschaftsteuer erheben die Finanzverwaltungen auf das Einkommen von juristischen Personen beziehungsweise Körperschaften, wie zum Beispiel

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften oder
  • Stiftungen.

Die Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Grundlage für die Festsetzung ist deren Körperschaftsteuererklärung. Diese und die jährlichen Gewinnermittlungen müssen Sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dafür steht Ihnen das kostenlose Dienstleistungsportal „Mein ELSTER“ zur Verfügung.

Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Der Solidaritätszuschlag steht dem Bund zu.

Ob Sie als geschäftsführende Person oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind oder Ausnahmen gelten, darüber kann Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater informieren.

Diese Person kann sie auch über die voraussichtliche Höhe der Steuerbelastung informieren. Als gemeinnütziger Verein müssen Sie zum Beispiel erst für Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, wenn die Einnahmen über EUR 45.000 liegen.

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Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

ELSTER – Ihr Online-Finanzamt

Fristen:

Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:

  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:

  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Rechtsbehelf:

Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AGdigitale Steuererklärungelektronische SteuererklärungElsterELSTERFinanzamtFreistellungsbescheidGemeinnützigkeitGewinnermittlunggGmbHGmbHJuristische PersonKapitalgesellschaftKörperschaftKörperschaftsteuerKStSteuererklärungStiftungUmwandlungsteuerVerein