Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Kirchensteuerabzugsmerkmal; Beantragung einer Auskunft durch Unternehmen

Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.

Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
Ihre Anfrage stellen Sie über das BZStOnline-Portal (BOP).

Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Synonyme: Abgeltungsteuer, Abzugsverpflichtete, Abzugsverpflichtung, Banken, BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline, Elster, ELSTER, IdNr, Kapitalertrag, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Kirchensteuerabzugsmerkmal, KiStAM, Religion, Religionsgemeinschaft, Steuerabzug, Steuerliche Identifikationsnummer, Steuerportal, Versicherungen, versteuern

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbgeltungsteuerAbzugsverpflichteteAbzugsverpflichtungBankenBOPBundeszentralamt für SteuernBZStBZStOnlineElsterELSTERIdNrKapitalertragKapitalertragsteuerKirchensteuerKirchensteuerabzugsmerkmalKiStAMReligionReligionsgemeinschaftSteuerabzugSteuerliche IdentifikationsnummerSteuerportalVersicherungenversteuern