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Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.
Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
Ihre Anfrage stellen Sie über das BZSt-Online-Portal (BOP).
Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.
Synonyme: Abgeltungsteuer, Abzugsverpflichtete, Abzugsverpflichtung, Banken, BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline, Elster, ELSTER, IdNr, Kapitalertrag, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Kirchensteuerabzugsmerkmal, KiStAM, Religion, Religionsgemeinschaft, Steuerabzug, Steuerliche Identifikationsnummer, Steuerportal, Versicherungen, versteuern
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.
Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kirchensteuerabzugsmerkmal-beantragung-einer-auskunft-durch-unternehmen/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:37:13
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