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Informationen

zur Leistung

Kinofilmverleih; Beantragung einer Förderung

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

Synonyme: BKM, Filmförderungsrichtlinie, Filmverleih, Fördermittel, Förderung, gewerbliche Filmverleiher, Kulturelle Verleihförderung, Projektförderung, Verleihförderung, Zuschuss, Zuwendung

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Kulturelle Verleihförderung des Bundes online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.

Rechtsbehelf:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BKMFilmförderungsrichtlinieFilmverleihFördermittelFörderunggewerbliche FilmverleiherKulturelle VerleihförderungProjektförderungVerleihförderungZuschussZuwendung

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