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zur Leistung

Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Sie haben gesehen, wie ein Kind unsittlich berührt, durch öbszöne Worte, mit pornographischen Filmen, Bildern belästigt wurde? Sie haben gesehen, wie ein Exhibitionist vor einem Kind aufgetreten ist? Sie wissen, dass jemand an einem Kind sexuelle Praktiken ausgeführt hat?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sind Sie unsicher? Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

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Lebenslagen: Gefahren, Gewalt, Opferzeugen (Rechte und Pflichten)

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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