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Informationen

zur Leistung

Kindertagespflege; Beantragung einer Förderung zur Umsetzung der Inklusion

Zweck

Die Leistung dient der Umsetzung der Inklusion in der Tagespflege.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung ist eine Erhöhung der kindbezogenen Förderung für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder in der Kindertagespflege im Sinn von Art. 20 und 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Art. 18 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG) bzw. die Gemeinden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG).

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt durch Erhöhung des gesetzlichen Gewichtungsfaktors von 1,3 auf 4,5 für Kinder mit (drohender) Behinderung in der Kindertagespflege.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Gesundheit und Fürsorge

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

KiBiG.web unterstützt die finanzielle Abwicklung der Förderung der Tagespflege zwischen den Regierungen, Landratsämtern/kreisfreien Städten sowie den Gemeinden (kommunaler Anteil).

KiBiG.web - Onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren

Fristen:

Die Zuwendungen können bis spätestens 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum (= Kalenderjahr) folgenden Jahres beantragt werden.

Rechtsbehelf:

Widerspruch / Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: