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Informationen

zur Leistung

Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal

Zweck

Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen beizutragen.

Gegenstand

Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung sind und insbesondere die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, einschließlich der Handreichung „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren“, der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit und die Umsetzung der vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgegebenen Schwerpunktthemen unterstützen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die hier bereits genannten Antragsberechtigten nachweisen. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots werden folgende Kriterien herangezogen:

  • landesweite Verfügbarkeit des Fortbildungsangebots,
  • Spektrum des Fortbildungsangebots (Themen, Zielgruppen),
  • kompetenzorientierte Gestaltung des Fortbildungsangebots,
  • Zugänglichkeit des Fortbildungsangebots für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Kindertageseinrichtungen in Bayern (Grundsatz der Offenheit).

Ein wesentliches Mittel der Qualitätssicherung ist unter anderem eine dauerhafte Beteiligung und Zusammenarbeit im Forum Fortbildung am Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP). Die Feststellung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots trifft die Regierung von Mittelfranken im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Art und Höhe

Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Es erfolgt eine Pauschalförderung nach einem festgelegten Verfahren.

Synonyme:

Lebenslagen: Aus- und Fortbildung, Betriebliche Fortbildung, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich bis zum 15. Dezember des Jahres vor der Förderung einzureichen.

Rechtsbehelf:

Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

Klageverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete: