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Informationen

zur Leistung

Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten

Zweck

Die Förderung dient der Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen zum teilweisen Ausgleich dieser Härtefälle bei Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

Gegenstand

Gefördert werden die nicht durch die Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gedeckten Betriebskosten integrativer Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsbereich.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen im Sinn von Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG.

Art und Höhe

Die Zuwendung beträgt bis zu 40 % des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits pro Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) , maximal 10.000 Euro pro Einrichtung.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme, Gesundheit und Fürsorge

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: