Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.

Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Kinderhorte
  • Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
  • Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
  • "Netze für Kinder"-Einrichtungen

Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 SGB VIII bei der zuständigen Regierung online beantragen.  

Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft kreisfreier Städte und Landkreise

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis kann Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete: