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zur Lebenslage

Kindergartenbetreuung

Übergeordnete Lebenslage: Kinderbetreuung

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Autor: Super-Admin