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Eltern werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt was für Sie günstiger ist.
Die Freibeträge für Kinder wirken sich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet.
Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich automatisch nach Übermittlung der Meldedaten in den ELStAM berücksichtigt.
Wenn für ein Kind, das nicht in Ihrer Wohnung gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden soll, müssen Sie dies einmalig beantragen.
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch das Finanzamt die Zahl der Kinderfreibeträge gebildet.
Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen.
Synonyme: Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Freibetrag für Kinder
Lebenslagen: Einkommensteuer und Kirchensteuer, Nach der Geburt, Steuern und Sozialabgaben
Autor: Super-Admin
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Den Antrag für das laufende Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. November stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kinderfreibetrag-beantragung-einer-aenderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:36:53
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