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Als Unterstützungsmaßnahmen aus diesem Härtefallfonds gewährt der Freistaat Bayern den Trägern der freien Jugendhilfe einmalig eine Billigkeitsleistung zum Ausgleich der aufgrund der Energiekrise in Deutschland entstandenen oder innerhalb des Hilfezeitraums noch entstehenden höheren Kosten.
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Bayerischen Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste in den Hilfen zur Erziehung (BhfHzE) zur Unterstützung der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Bayern beschlossen.
Antragsberechtigte sind:
jeweils mit Sitz im Freistaat Bayern.
Ausgeschlossen sind kommunale soziale Einrichtungen, also solche, die in direkter Trägerschaft der Kommunen stehen.
Ausgleichsfähig ist die nachgewiesene Energiekostensteigerung nach Maßgabe der „Richtlinie zur Gewährung einer Härtefallhilfe für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung in nicht-kommunaler Trägerschaft in Bayern infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen“, soweit sie nicht durch anderweitige Finanzhilfen abgedeckt werden kann.
Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 300 EUR pro betriebserlaubtem Platz.
Teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 180 EUR pro betriebserlaubtem Platz.
Erziehungsberatungsstellen erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 EUR je staatlich geförderter Beratungsstelle.
Die Höhe der pauschalierten Hilfeleistung steht unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfung und ggf. Rückforderung.
Synonyme: Härtefall
Lebenslagen: Hilfen bei Finanzkrisen
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kinder-und-jugendhilfeeinrichtungen-beantragung-einer-haertefallhilfe-zum-ausgleich-der-energie-und-inflationsbedingten-kostensteigerungen/ zuletzt geändert: 18.07.2024 00:04:56
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