Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Synonyme: Bundeskartellamt, illegale Absprachen, Kartell, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, marktbeherrschende Unternehmen, Missbrauch, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkung, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß

Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können Hinweise auf Kartellrechtsverstöße online übermitteln.

Eingaben und Beschwerden Bundeskartelamt

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Bundeskartellamtillegale AbsprachenKartellKartellrechtkartellrechtliche Verstößemarktbeherrschende UnternehmenMissbrauchunlauterer WettbewerbWettbewerbsbeschränkungWettbewerbsrechtWettbewerbsverstoß

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!