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Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der JaS an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, wenn entsprechender Jugendhilfebedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde.
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS im Auftrag des Jugendamtes durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.
Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.
Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.
Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Synonyme: § 13 SGB VIII, JaS
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01-3/404
Der Erstantrag ist drei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der Regierung einzureichen. Folgeanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.
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