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zur Leistung
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Wird die Leistung der Jugendhilfe ganz oder teilweise in einer Einrichtung erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband Vereinbarungen über
abgeschlossen worden sind.
Für Streit- und Konfliktfälle ist in Bayern eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese ist bei der Regierung von Niederbayern angesiedelt. Sie entscheidet auf Antrag über die Gegenstände, die Vereinbarungen nach § 78 b Abs. 1 SGB VIII unterliegen, soweit eine Einigung der Parteien nicht zu Stande gekommen ist.
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Synonyme:
Lebenslagen: Einspruch, Widerspruch und Prozess
Autor: Super-Admin
Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens kann frühestens sechs Wochen nach einer schriftlichen Aufforderung zu Verhandlungen erfolgen.
Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben, ohne dass es eines Vorverfahrens bedarf. Die Klage ist nicht gegen die Schiedsstelle, sondern gegen eine der beiden Vertragsparteien zu richten. Einer Nachprüfung der Entscheidung in einem Vorverfahren bedarf es nicht.
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