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IT-Sicherheit; Registierung einer gemeinsamen übergeordneten Ansprechstelle

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können als Kontaktstelle auch eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) benennen.

Sie können sich als GÜAS registrieren, in dem Fall erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und dem BSI in der Regel über diese gemeinsame Ansprechstelle.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

Synonyme: Ansprechstelle, BSI, Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle, GÜAS, Informationsaustausch, Informationstechnik, IT-Störung, Kontaktstelle, KRITIS, Kritische Infrastruktur, Meldeplicht, Melde- und Informationsportal, Sicherheit

Lebenslagen: IT-Sicherheit

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es liegen keine Fristen vor.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen. Darauf weist auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids hin.
    • Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnsprechstelleBSIGemeinsame übergeordnete AnsprechstelleGÜASInformationsaustauschInformationstechnikIT-StörungKontaktstelleKRITISKritische InfrastrukturMeldeplichtMelde- und InformationsportalSicherheit