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Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Wenn diese Anlagen ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies zu Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen. Daher ist der regelmäßige Nachweis über die Einhaltung des Standes der Technik gesetzlich vorgeschrieben. Zu KRITIS zählen beispielsweise folgende Sektoren:
Als Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheit Ihrer für den Betrieb elementaren informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse jeweils dem Stand der Technik entspricht. Dies müssen Sie mindestens alle 2 Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Um Ihre Informationstechnik vor Ausfall und Angriffen von außen zu schützen, müssen Sie organisatorische und technische Maßnahmen und Vorkehrungen treffen. Dies umfasst auch den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
Dies können Sie durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen von prüfenden Stellen dokumentieren lassen. Im nächsten Schritt übermitteln Sie dem BSI mithilfe eines Nachweisdokuments die Ergebnisse dieser durchgeführten Prüfungen einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel.
Das BSI prüft anschließend, ob Ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI kann die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Sicherheitsmängel verlangen.
Synonyme: Anforderungen an KRITIS, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, BSI, Digitale Nachweiserbringung, KRITIS, KRITIS-Betreiber, Kritische Anlagen, Kritische Dienstleistung, Kritische Informationsinfrastruktur, Kritische Infrastruktur, Nachweisdokument KI, Nachweisdokument P, Nachweispflichtige Anlage, Nachweispflichtige Infrastruktur, Stand der Technik
Lebenslagen: IT-Sicherheit
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/it-sicherheit-einreichung-von-nachweisen-ueber-die-einhaltung-des-standes-der-technik/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:35:57
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