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zur Leistung

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital; Beantragung eines Zuschusses für Investitionen von Privatpersonen in junge innovative Unternehmen

Mit der Fördermaßnahme INVEST soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital nachhaltig verbessert werden. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens 3 Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens EUR 10.000 zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu EUR 500.000 den Erwerbszuschuss erhalten. Investoren können sowohl als natürliche Person oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) in das Startup investieren, um den Erwerbszuschuss zu erhalten.
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Bei INVEST handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, das heißt im normalen Antragsverfahren zum Erwerbszuschuss reicht zunächst das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
Anschließend stellt der Investor einen Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid. Nach der Anteilsübernahme und Zahlung der Investitionssumme reicht der Investor die im Bescheid geforderten Unterlagen beim BAFA ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses, die nach Prüfung der Unterlagen erfolgt (Zahlungsabruf).

Synonyme: Business Angel, Erwerbszuschuss, Exitzuschuss, INVEST, Investor, junges innovatives Unternehmen, Startup, Wagniskapital

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Feststellung der Förderfähigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital" online beantragen.

Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

Sie können die Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital" online beantragen.

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

Sie können den Zahlungsabruf/Verwendungsnachweis zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren (INVEST) online einreichen.

Zahlungsabruf/Verwendungsnachweis zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren (INVEST)

Sie können die Auszahlung des Exitzuschusses im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital" online beantragen.

Antrag auf Auszahlung des Exitzuschusses im Rahmen der Maßnahme "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, dem BAFA Dokumente elektronisch zu übermitteln. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit der elektronischen Akte sind den einzelnen Dokumenten entsprechende Dokumentarten zuzuweisen.

Upload-Seite des BAFA

Fristen:

  • Die Anträge von Unternehmen und Investor müssen online beim BAFA gestellt worden sein, bevor mit der Maßnahme begonnen wird (zum Beispiel Zahlung der Investitionssumme, Vertragsunterzeichnung), anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.
  • Förderfähigkeitsbescheide von Unternehmen sind 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Investoren ihre Anträge gestellt haben. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bescheide ist nicht möglich. Die Unternehmen können aber einen neuen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.
  • Zuwendungsbescheide von Investoren haben im Regelfall eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Anteile erwerben (Investition) und die Durchführung dieser Investition einschließlich der Zahlung des vollständigen Ausgabepreises der Anteile an das Unternehmen beim BAFA nachweisen. Im Falle von Beteiligungen mittels Wandeldarlehen oder der Vereinbarung von Meilensteinen, haben die Bescheide eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Eine Verlängerung der jeweiligen, im Bescheid genannten, Frist ist nicht möglich.
  • Anträge auf den Exitzuschuss müssen spätestens 3 Monate nach der Veräußerung (Datum der Vertragsunterzeichnung) beim BAFA gestellt worden sein.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Business AngelErwerbszuschussExitzuschussINVESTInvestorjunges innovatives UnternehmenStartupWagniskapital