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Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass Telekommunikationsunternehmen die Regelungen zum Kundenschutz einhalten, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt sind.
Haben Sie ein Anliegen rund um Ihren Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur
Dazu können Sie eine Beschwerde oder eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann Ihr Anliegen.
Die Bundesnetzagentur kann Sie zum Beispiel unterstützen
In bestimmten Fällen kann die Bundesnetzagentur auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag klären, zum Beispiel zur Vertragstransparenz, zu Inhalten einer Rechnung oder eines Einzelverbindungsnachweises.
Synonyme: Anbieterwechsel, Anfrage Telekommunikation, Beschwerde Telekommunikation, Datenübertragungsrate, Einzelverbindungsnachweis, Entstörung Telekommunikation, Fachauskunft Telekommunikation, Fehler in Telefonrechnung, Freie Routerwahl, Grundversorgungsanspruch, Grundversorgung Telekommunikation, Handyanbieter, Internetanbieter, Internetanschluss gesperrt, Internetgeschwindigkeit, Internetstörung, Intra-EU-Kommunikation, Kabelanbieter, Kundenschutz Telekommunikation, Mobilfunkanbieter, Netzneutralität, Provider, Rechnungsbeanstandung Telekommunikation, Roaming, Rufnummer behalten, Rufnummer mitnehmen, Rufnummernmitnahme, Sperre von Drittanbietern, Sperre von Rufnummern, Sperre von Telefonnummern, Störung Telekommunikation, Telefonanschluss gesperrt, Telefonstörung, Telekommunikationsanschluss gesperrt, TK-Anbieter, TK-Netzanbieter, TK-Netzbetreiber, Umzug Telekommunikation, Universaldienst Telekommunikation, Verbindungsentgelte falsch, Verbraucherschutz Telekommunikation, Verbraucherservice Telekommunikation, Versorgung Telekommunikation, Vertragslaufzeit Telekommunikation, Vertragstransparenz, Vertragstransparenz Telekommunikation, Zugang zum Telekommunikationsnetz
Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen
Autor: Super-Admin
Sie können können eine Beschwerde oder Anfrage online an die Bundesnetzagentur übermitteln.
Für das Einreichen von Anfragen oder Beschwerden gibt es keine Frist.
Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von 8 Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen an den Anbieter per Einschreiben zu schicken.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/internet-mobilfunk-oder-festnetzanbieter-einreichung-von-beschwerde-oder-uebermittlung-einer-anfrage/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:36:09
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