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zur Leistung

Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen

Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Folgeanschaffungskosten für die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung und die Datenverarbeitungsprogramme der Integrierten Leitstelle sowie für die zur Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur in der Fläche (Art. 7 Abs. 1 ILSG).

Den Umfang der nach der Ersterrichtung notwendigen Folgeanschaffungen stellt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der Betreiber der Integrierten Leitstellen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen fest.

Synonyme:

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme, Fuhrpark, Hardware, Software

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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