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Informationen

zur Leistung

Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie

Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition. Die gelingende Integration wird durch vielfältige Hilfestellungen erleichtert. Über das Förderinstrument der besonderen Maßnahmen können möglichst niederschwellig und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR gefördert werden.

Zweck

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.

Gegenstand

Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Synonyme:

Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online beantragen.

Antrag auf Auszahlung der Zuwendung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere Maßnahmen

Sie können den Verwendungsnachweis für die Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online einreichen.

Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere Maßnahmen

Fristen:

Anträge auf Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR für Integrationsprojekte (besondere Maßnahmen) sind grundsätzlich bis spätestens 15. November des aktuellen Jahres für das Folgejahr zu stellen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.