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zur Leistung

Integrationskurse; Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses

Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde und ist unter anderem für den Fahrtkostenzuschuss für die Besuche von Integrationskursen zuständig.

Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie von Ihrer Wohnung bis zum Kursort mehr als 3 Kilometer zu Fuß gehen müssen.

Voraussetzung ist außerdem, dass Sie für den Integrationskurs keinen Kostenbeitrag bezahlen müssen.

Sie können pro Kurstag eine Pauschale bekommen, also einen festen Geldbetrag.

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

Falls sich der Kursort oder Ihre Wohnadresse ändert, müssen Sie einen neuen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss beim BAMF stellen.

Spätaussiedler
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind oder deren Angehöriger oder Angehörige sind, erhalten Sie den Fahrtkostenzuschuss nur, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

Härtefallantrag
Wenn Ihnen das BAMF bereits einen Fahrtkostenzuschuss zahlt, dieser aber nicht die tatsächlichen Fahrtkosten deckt, dann können Sie eine höhere Tagespauschale beantragen. Dazu müssen Sie einen Härtefallantrag einreichen.

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF beantragen.

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Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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AnschriftAufenthaltsgesetzBamFBundesamt für Migration und FlüchtlingeFahrkarteFahrtkostenFußwegHärtefallIntegrationskursKostenbefreiungKursträger IntegrationskursMonatsticketSprachkursTarifauskunft