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zur Leistung

Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest „DTZ“ teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.

Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.

Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.

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Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Antragstellung vor Beginn der Wiederholung

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AufenthaltsgesetzB1-NiveauBamFBerechtigungDeutschDeutschkenntnisseDeutschkursDeutsch lernenDeutschtestDeutschunterrichtDTZIntegrationIntegrationsbedürftigkeitIntegrationskursverordnungNeuzuwanderungOrientierungskursSprache lernenSprachkenntnisseSprachkursSprachkurs wiederholenSprachniveauSprachniveau B1SprachzertifikatWiederholerkursWiederholungZertifikatZulassung