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Informationen

zur Leistung

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe; Beantragung einer Förderung

Zweck

Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt werden. Dadurch soll ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden.

Gegenstand

Gefördert werden können die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Die Entwicklung von Software ist grundsätzlich nicht förderfähig.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die weniger als 50 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt und die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründer mit Firmensitz in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Art- und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sie erhöht sich um jeweils 10 Prozentpunkte bis maximal 60 Prozent bei Sitz des Unternehmens in einer "Region mit besonderem Handlungsbedarf", bei Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.

Synonyme: Forschungs- und Technologieförderprogramm, Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe (IGS)

Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Förderungen auf Landesebene, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie müssen sich registrieren um das Online-Antragssystem nutzen zu können. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen und einem PDF-Dokument in der Anlage an Ihre E-Mail-Adresse gesandt. Das PDF-Dokument müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post zusammen mit den gegebenenfalls noch fehlenden Unterlagen an den Projektträger Bayern senden.

Innovationsgutscheine - Antragsverwaltungssystem

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Forschungs- und TechnologieförderprogrammInnovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe (IGS)

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