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Informationen

zur Leistung

Informations- und Kommunikationstechnik; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Gegenstand

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Hardware- und Softwareengineering,
  • Daten- bzw. Wissensmanagement,
  • Mensch-Maschine-Kommunikation,
  • Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
  • Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z. B. Energie, Mobilität u. a.),
  • Automatisierung und intelligente Produktion,
  • Kommunikationsnetze,
  • Technische IT-Dienstleistungen,
  • IT-Sicherheit,
  • Künstliche Intelligenz,
  • Quantentechnologie.

Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung der oben genannten Fragestellungen in den Bereichen

  • industrielle Forschung,
  • experimentelle Entwicklung

nach Art. 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 Buchst. b und c Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.

Zuwendungsfähig Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität für die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens beträgt:
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.

Synonyme: Bayerisches Förderprogramm für Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnik, IuK, Verbundforschung, Vernetzte Systeme

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Wissensmanagement

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.

Elektronische Antragstellung (ELAN)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden, sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Bayerisches Förderprogramm für Forschung und EntwicklungInformations- und KommunikationstechnikIuKVerbundforschungVernetzte Systeme