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Informationen

zur Leistung

Infektionskrankheiten; Meldung

Im Sinne des Infektionsschutzes werden dem Gesundheitsamt meldepflichtige übertragbare Krankheiten und meldepflichtige labormedizinische Nachweise von Krankheitserregern gemeldet. Diese werden dann vom Gesundheitsamt weiter an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und von dort an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Ziel ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet z. B. Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen, Krankenhäusern und in Untersuchungsämtern und Laboren zu Meldungen an die Gesundheitsämter. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen und nichtnamentliche Meldungen.

  • Namentliche Meldungen: Vor allem Ärztinnen und Ärzte sowie Labore für medizinische Diagnostik, aber auch bestimmte Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, den lokal zuständigen Gesundheitsämtern die im Gesetz aufgeführten Krankheiten und Erregernachweise bzw. entsprechende Verdachtsfälle zu melden. Die dazu benötigten Meldebögen werden vom LGL zur Verfügung gestellt.
    Die Meldung durch Ärztin/Arzt oder Labor erfolgt namentlich, also mit Nennung der betroffenen Person sowie deren Kontaktdaten, damit das Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen, den Sachverhalt überprüfen und Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen kann. Eine Übermittlung der Daten durch das Gesundheitsamt an das LGL als zuständige Landesbehörde sowie von dort an das RKI erfolgt ohne Weitergabe des Namens (pseudonymisiert).
  • Nicht namentliche Meldungen: Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise, z. B. des AIDS-Erregers HIV, werden vom Labor nichtnamentlich (ohne Nennung der persönlichen Daten des Betroffenen) direkt an das RKI gemeldet. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Synonyme: Corona, Masern, Masernschutz, Masernschutzgesetz

Lebenslagen: Krankheiten und Heilung, Vorsorge

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Diese Formular dient zur Meldung positiver Fälle in Kindertagesstätten. Gemäß § 47 SGB VIII sind bei COVID-19 Vorfällen in Kindertageseinrichtungen Mitteilungen an die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Starnberg notwendig.

Corona - Kindertagesstätten => Meldung positiver Fälle (form00560)

Im Fall eines COVID-19-Infektes können Sie die Daten über dem Ermittlungsbogen online übermitteln.

Ermittlungsbogen COVID-19 (form00649)

Bei Auftreten einer Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtungen können Sie die Meldung online übermitteln.

Meldebogen für Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz (form00051)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Enteritis-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen für Enteritis-Erkrankungen (form00761)

Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Nachweis über den ausreichenden Masernschutz erbringen.

Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (form00631)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Dengue-Fieber online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen Dengue (form00872)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Listeriose-Fälle online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen Listeriose (form00873)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von MRSA-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen MRSA (form00874)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von Pneumokokken-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen Pneumokokken (form00875)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Q-Fieber online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen Q-Fieber (form00876)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Infektionen mit Hepatitis C (akut oder chronisch) online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen Hepatitis C (form00892)

Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Infektionen mit Hepatitis B (akut oder chronisch) online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.

Ermittlungsbogen Hepatitis B (form00891)

Fristen:

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

CoronaMasernMasernschutzMasernschutzgesetz

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