Bayern- portal

Informationen

zur Lebenslage

Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Übergeordnete Lebenslage: Waren und Dienstleistungen

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gehen Sie eine Rechtsbeziehung mit der Dienstleisterin oder dem Dienstleister ein, mit allen damit verbundenen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Informieren Sie sich daher, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen eingehend über die geltenden Regelungen. Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick.

Autor: Super-Admin