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zur Leistung
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Entschädigt werden die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Impfschadens. Dafür muss eine Impfkomplikation vorliegen, also eine über eine übliche Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Erforderlich ist, dass die gesundheitliche Schädigung und ihre Folgen mit Wahrscheinlichkeit auf die betreffende Impfung zurückzuführen sind.
Die Höhe der möglichen Leistungen richtet sich in den meisten Fällen nach der Schwere der gesundheitlichen Schäden, die von der Impfung und der Impfkomplikation herrühren. Berechtigte Personen haben u. a. einen Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung, ggf. auf eine monatliche Grundrente, Ausgleich für berufliche Nachteile, Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Hinterbliebenen kann eine Hinterbliebenenrente als Unterhaltsersatz zustehen. Der umfangreiche Leistungskatalog entspricht dem der Versorgung von Kriegsopfern.
Geschädigten sind im Rahmen der Heilbehandlung darüber hinaus auch heilpädagogische Behandlung, heilgymnastische und bewegungstherapeutische Übungen zu gewähren, wenn diese bei der Heilbehandlung notwendig sind.
Synonyme:
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Infektionskrankheiten - Corona
Autor: Super-Admin
Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales gewährt Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Keine. Grundsätzlich werden Leistungen aber erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wenn die Antragstellung jedoch innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis erfolgt, werden die Leistungen schon ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Impfschadens erbracht.
Widerspruch, Klage beim Sozialgericht
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