Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie selbständig ein Gewerbe als:

  • Immobilienmakler,
  • Darlehensvermittler,
  • Bauträger,
  • Baubetreuer und/oder
  • Wohnimmobilienverwalter

ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.

Die verschiedenen Tätigkeiten grenzen sich wie folgt voneinander ab:

  • Sie sind Immobilienmakler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln.
  • Sie sind Darlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermitteln. Die Gewährung von Darlehen im eigenen Namen gehört nicht dazu.
  • Sie sind Bauträger, wenn Sie Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden.
  • Sie sind Baubetreuer, wenn Sie Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.

Die Erlaubnis kann einer natürlichen Person oder einem Unternehmen erteilt werden. Diese Auswahl treffen Sie auf dem Antragsformular.

Ihre Erlaubnis kann auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Verwaltung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.

Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie Ihr Gewerbe auch anmelden.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!