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Nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist erlaubnispflichtig die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume.
Bei Personengesellschaften ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der juristischen Person (z. B. GmbH oder AG) erteilt.
Die Gewerbetreibenden unterliegen bei der Gewerbeausübung besonderen Verpflichtungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Zu den zu beachtenden Verpflichtungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gehören insbesondere
Zum Schutz des Auftraggebers wurde ferner die Befugnis des Gewerbetreibenden zur Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers beschränkt (§ 4 MaBV). Außerdem kann der Gewerbetreibende verpflichtet werden, die Einhaltung der Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung auf seine Kosten aus besonderem Anlass prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfbericht vorzulegen, soweit es zur wirksamen Überwachung erforderlich ist (§ 16 Abs. 2 MaBV).
Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34c GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.
Neben der Erlaubniseinholung nach § 34c GewO müssen Sie bei Aufnahme der Tätigkeit das Gewerbe nach § 14 GewO bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Synonyme: Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Wenn Sie als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden möchten, können Sie bei der IHK für München und Oberbayern die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/e online beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/immobilienmakler-beantragung-einer-erlaubnis-durch-eu-buerger/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:35:32
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