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zur Leistung

Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Eine Hufschmiedin, ein Hufschmied, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Wer eine Prüfung zum Hufbeschlagschmied nicht im Anwendungsbereich des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworben hat, benötigt für eine staatliche Anerkennung zum Hufbeschlagschmied zuerst eine staatliche Gleichstellung seines Prüfungszeugnisses mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gleichstellung des Prüfungszeugnisses und die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in sind in der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung – HufBeschlAnerkennV) geregelt.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen sowie die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied online beantragen.

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen sowie staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/als Hufbeschlagschmied - Antrag

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Gegen eine (ablehnende) Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörde über einen Antrag auf Gleichstellung eines Prüfungszeugnisses und (oder) die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied kommt zum einen die Erhebung eines Widerspruchs bei der zuständigen Behörde in Betracht. Daneben besteht für die antragstellende Person die Möglichkeit der Erhebung einer Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.