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Hochschule; Beantragung der staatlichen Gestattung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und Abnahme von Hochschulprüfungen

Die Durchführung von Hochschulstudiengängen oder die Abnahme von Hochschulprüfungen unter der Verantwortung einer Einrichtung, die in einer Vereinbarung oder einem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich aufgeführt ist, kann auf Antrag durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gestattet werden.

Mit der Gestattung dürfen die Durchführung von Studiengängen und die Abnahme der Prüfungen gemäß den rechtlichen Vorgaben des Sitzlandes erfolgen und ausschließlich die im Sitzland anerkannten Grade verliehen werden.

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Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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