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zur Leistung

Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich

Die Hinweisgeberstelle ist die zentrale Stelle in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Entgegennahme von Hinweisen zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften (“Whistleblowing“).

Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden.

Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Zum Beispiel Verstöße gegen

  • Gesetze,
  • Rechtsverordnungen,
  • Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie
  • Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Aufsichtsbehörden.

Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann sie Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die auf Grund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen, an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle.

Synonyme: Finanzdienstleistungen, Finanzen, Hinweis, Meldung, Verstoß, Verstöße, Whistleblower, Whistleblowing

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FinanzdienstleistungenFinanzenHinweisMeldungVerstoßVerstößeWhistleblowerWhistleblowing