Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung

Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.

Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

Synonyme:

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Steuererklärung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: