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zur Leistung

Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlags

Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste um die jeweilige freiwillige Hilfsorganisation verliehen. Bei der Würdigung der Verdienste ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Das Steckkreuz wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Ehrezeichen für besondere Verdienste um katastrophenhilfspflichtige, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation

  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
  • Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
  • Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG) oder
  • der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)

verliehen.

Mit dem Steckkreuz sollen vor allem Personen geehrt werden, die sich im Rettungsdienst und Katastrophenschutz besonders einsatzfreudig und engagiert verhalten haben.

Langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutz allein reicht nicht aus. Bei der Würdigung der Verdienste ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Das Steckkreuz wird den Auszuzeichnenden zusammen mit einer Anstecknadel, einer Bandschnalle in verkleinerter Ausführung und der Verleihungsurkunde grundsätzlich durch die Regierungspräsidentin/den Regierungspräsidenten ausgehändigt.

Synonyme:

Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 08. März 2013, zuletzt durch Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 geändert.

Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes

Fristen:

Vorschläge auf Auszeichnung mit dem Steckkreuz können jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, vorgelegt werden.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: