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Informationen

zur Leistung

Hilfsmittel im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Hilfsmittel sind alle verordneten Sachen, die

  • den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder
  • die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen und
  • beim Erreichen der Teilhabe und Rehabilitationsziele helfen können.

Zu den Hilfsmitteln gehören insbesondere:

  • Körperersatzstücke, zum Beispiel Prothesen
  • orthopädische Hilfsmittel, zum Beispiel Stützapparate orthopädische Schuhe, Handschuhe und
  • andere Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz, Rollstühle und Blindenführhunde

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für mögliche Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen der Hilfsmittel.

Die Hilfsmittel gelten als Sachleistung. Sie können sie in der Regel kostenfrei nutzen.

Soweit für Hilfsmittel ein Festbetrag festgelegt wurde, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelmäßig die Kosten im Umfang des gesetzlichen Festbetrages.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in der Regel keinen Eigenanteil zahlen.

Synonyme: Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Hilfsmittel, Leistungsanspruch, Reha, Rehabilitation, Sachleistung, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Wegeunfall

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfallBerufsgenossenschaftBerufskrankheitgesetzliche UnfallversicherungHilfsmittelLeistungsanspruchRehaRehabilitationSachleistungUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlichen HandWegeunfall