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Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Wenn ein von Ihnen genutztes Hilfsmittel bei einem einen Arbeitsunfall beschädigt wird oder verloren geht, ersetzt Ihnen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Schaden.
Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:
Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen.
Wenn Ihr Hilfsmittel beschädigt ist, können Sie die Erstattung der Reparaturkosten verlangen.
Wenn das Hilfsmittel zerstört oder verloren gegangen ist, übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Das neue Hilfsmittel muss in seiner Ausstattung, der Funktion und dem Preis dem bisherigen Hilfsmittel entsprechen.
Das Ziel ist, dass Sie ihr Hilfsmittel wieder so nutzen können, als wäre der Arbeitsunfall nicht passiert („Naturalrestitution“). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ersetzt den tatsächlich entstandenen Schaden.
Ein Ersatz für Luxusausführungen von Hilfsmitteln, die der Zierde und dem Schmuck des Betroffenen dienen, ist nicht möglich.
Synonyme: Beschädigung eines Hilfsmittels, Brille, Ersatz beschädigter Hilfsmittel beantragen, Ersatz zerstörter Hilfsmittel beantragen, Gehstock, Hörgerät, Kostenübernahme arbeitsbedingt beschädigte Brille, Kostenübernahme für beschädigtes Hilfsmittel, Kostenübernahme verlorenes Hilfsmittel, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Prothese, Verlust eines Hilfsmittels
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/hilfsmittel-fuer-versicherte-in-der-landwirtschaftlichen-unfallversicherung-beantragung-einer-kostenuebernahme-oder-erstattung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:35:00
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