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Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen, gefördert.
Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.
Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für
Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z. B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares („massentypische Vorhaben“). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.
Synonyme: Ehrenamt
Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Mit diesem Assistenten können Sie eine Festbetragsförderung aus dem Programm Heimat.Engagiert online beantragen.
Die Antragstellung ist ganzjährig jeweils bis zum 31. März und bis zum 31. Oktober (Stichtage) möglich.
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, (Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München; Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München) schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/heimat-engagiert-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:25:24
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