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zur Leistung

Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Synonyme: Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet eines Heilhilfsberufs online beantragen.

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet eines Heilhilfsberufs (form00232)

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet der Psychotherapie online beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung für Psychotherapie (form00287)

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis online beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (form00439)

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

HeilpraktikerHeilpraktikererlaubnisHeilpraktikerin

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