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Informationen

zur Leistung

Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

Prüfungsanforderungen

Die Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich auf den Ausbildungsrahmenplan. Den Ausbildungsrahmenplan sowie die Prüfungsanforderungen der einzelnen Prüfungsbereiche finden Sie in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin (Hauswirtschafterausbildungsverordnung – HaWiAusbV).

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf

  • die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  • den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen,
  • Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten,
  • Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen,
  • Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.


Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich sich z. B. der Ausbildungsbetrieb befindet:

  • für Auszubildende ist der Ort ihres Ausbildungsbetriebes maßgeblich
  • für Berufsfachschüler ist der Ort der Berufsfachschule maßgeblich
  • für Prüfungsbewerber, welche den Einsemestrigen Studiengang Hauswirtschaft besuchen oder an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) teilnehmen, ist der Ort der Fachschule bzw. des Lehrgangs maßgeblich
  • für Prüfungsbewerber, welche eine Zulassung aufgrund ihrer Praxiszeit ohne Besuch einer Fachschule bzw. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang anstreben, ist ihr Wohnort maßgeblich

Synonyme: Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Hauswirtschaft, Hauswirtschafter, Hauswirtschafter/in, Hauswirtschafterin

Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Sommerabschlussprüfung: 1. März 
  • Winterabschlussprüfung: 1. Oktober

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Assistent/in für Ernährung und VersorgungHauswirtschaftHauswirtschafterHauswirtschafter/inHauswirtschafterin

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