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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Anerkennung als Ausbildungsstätte muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!