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Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein.
Die Minijob-Zentrale übernimmt
Familienangehörige als Haushaltshilfe:
Halbjahresscheck:
Änderungsscheck:
Meldungen und Bescheinigungen:
Haushaltsscheck-Rechner:
Entscheidet sich die beschäftigte Person für die volle Rentenversicherungspflicht, wird außerdem ein Anteil ihres Lohns an die Minijob-Zentrale gezahlt, höchstens 73,17 EUR (538,00 EUR x 13,6 Prozent) pro Monat.
Synonyme: 538-Euro-Job, Babysitter, Babysitterin, Einkaufshilfe, Gartenhilfe, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, Haushaltshilfe, Haushaltsjob, Haushaltsjob-Börse, Haushaltsnahe Beschäftigung, Haushaltsnahe Tätigkeit, Haushaltsscheck, Haushalts-Scheck, Haushaltsscheckverfahren, Haushaltsscheck-Verfahren, Hilfe im Haushalt, Minijob, Mini-Job, Minijob mit Verdienstgrenze, Minijobzentrale, Minijob-Zentrale, Pflegeunterstützung, Putzfrau, Putzhilfe, Putzmann, Unterstützung Menschen mit Behinderung
Lebenslagen: Arbeitsverträge, Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitmodelle, Kranken- und Pflegeversicherung, Spezielle Arbeitsformen, Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Mit der Online-Anmeldung können Sie der Minijob-Zentrale die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis melden.
Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe anstelle eines gleichbleibenden festen Betrages das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, können Sie den Online-Halbjahresscheck nutzen.
Mit dem Online-Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder eine Kontaktadresse geändert hat.
Wenn Sie bereits eine Betriebsnummer haben, können Sie Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen online über den Minijob-Manager hochladen.
Fälligkeitstermine für Haushalte:
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/haushaltsscheckverfahren-anmeldung-und-abmeldung-einer-haushaltshilfe-mitteilung-einer-aenderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:34:48
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