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Informationen

zur Leistung

Handwerkskarte; Erhalt

Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

In die Handwerkskarte sind getragen:

  • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
  • der Betriebssitz,
  • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
  • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
  • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: