Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen häusliche Krankenpflege verordnen, wenn Sie zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Erkrankung Unterstützung benötigen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, muss die häusliche Krankenpflege vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Sie können dann – auf Wunsch mit Hilfe Ihrer Krankenkasse – einen geeigneten Pflegedienst auswählen, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.
Die Pflege kann in Ihrem Haushalt, bei Ihrer Familie oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden. Das sind zum Beispiel betreute Wohnformen sowie Schule und Kindergarten bei Kindern und Jugendlichen.
Zur häuslichen Krankenpflege kann gehören:
Unterstützungspflege
Die sogenannte Unterstützungspflege ist notwendig,
Die Unterstützungspflege umfasst in der Regel die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Unterstützungspflege für jeden Krankheitsfall bis zu 4 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.
Sicherungspflege
Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die sogenannte Sicherungspflege. Diese umfasst Behandlungspflege so lange, wie sie medizinisch erforderlich ist.
Einige Krankenkassen haben in ihrer Satzung festgelegt, dass zusätzlich zur Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gezahlt werden können.
Krankenhausvermeidungspflege
Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege erhalten Sie,
Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst Behandlungspflege und – wenn erforderlich – zusätzlich die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Krankenhausvermeidungspflege übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.
Synonyme: Außerklinische Intensivpflege, Behandlungspflege, Grundpflege, häusliche Pflege, Häusliche Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Krankenhausvermeidungspflege, Krankenkassenleistung, Krankenpflege, medizinische Behandlungspflege, Sicherungspflege, Unterstützungspflege, Wundversorgung
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Krankheiten und Heilung, Pflegedienste
Autor: Super-Admin
Sie müssen keine Fristen beachten. Die ärztliche Verordnung müssen Sie beziehungsweise Ihr Pflegedienst vor Beginn der häuslichen Krankenpflege bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wenn Sie bereits häusliche Krankenpflege beziehen oder unmittelbar beziehen wollen, übernimmt die Krankenkasse bis zur Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen nur, wenn die Verordnung spätestens 3 Werktage nach Ausstellung der Verordnung bei der Krankenkasse vorliegt.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/haeusliche-krankenpflege-fuer-gesetzlich-krankenversicherte-beantragung/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:25:17
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.