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zur Leistung

Güterichterverfahren; Informationen zur Durchführung

An den bayerischen Gerichten werden in Zivil- und Familiensachen sogenannte "Güterichterverfahren" angeboten. Das bedeutet, dass das Gericht die Parteien in geeigneten Rechtsstreitigkeiten an einen sogenannten Güterichter verweisen kann, der nicht der streitentscheidende Richter ist. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen, um eine einvernehmliche Lösung für den Rechtsstreit zu finden. Kommt in der Verhandlung vor dem Güterichter eine Einigung zustande, wird in der Regel ein gerichtlicher Vergleich protokolliert und damit das Verfahren abgeschlossen. Scheitert eine Einigung, wird die Verfahrensakte an den zuständigen Streitrichter zurückgeleitet, ohne dass dieser über die Inhalte der Verhandlung vor dem Güterichter informiert wird. Das Verfahren nimmt dann seinen normalen Fortgang.

Mit dem Güterichterverfahren wird es Ihnen ermöglicht, einen Streit in einem frühen Verfahrensstadium beizulegen. Dadurch können Sie zeitaufwändige und teure Beweisaufnahmen und eventuell weitere Verfahrensinstanzen oder sogar weitere Prozesse vermeiden - etwa wenn auf der anderen Seite ein Nachbar oder ein Geschäftspartner steht. Aber auch in einem späteren Verfahrensstadium kann das Güterichterverfahren dazu führen, eine für alle Parteien interessengerechte Lösung zu finden.

Zusätzliche Gerichtskosten fallen für Sie nicht an. Da die Terminierung der Güterichterverhandlung meist zeitnah erfolgt, kommt es auch im Fall des Scheiterns einer Einigung regelmäßig zu keinem wesentlichen Zeitverlust.

Synonyme:

Lebenslagen: Mediation und außergerichtliche Instrumente, Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Autor: Super-Admin

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