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Unbedenklichkeitserklärungen können für Sie wichtig sein, damit Ihrem Lieferanten im Drittland von seiner Behörde für den Grundstoff oder die Mischung oder das Naturprodukt, sofern dieser Stoff enthalten ist, eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird.
Grundstoffe werden formal auch als erfasste Stoffe bezeichnet, und eignen sich dazu, Betäubungsmittel herzustellen. Stoffgemische oder Naturprodukte fallen unter die Grundstoffe, wenn sie selbst einfach verwendet oder der in ihnen enthaltene Grundstoff leicht und wirtschaftlich daraus wiedergewonnen werden kann.
Sie können eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen für:
Detailliertere Informationen zu den Stoffen finden Sie in den relevanten Rechtsgrundlagen.
Für den Umgang mit diesen Stoffen oder Mischungen oder Naturprodukten, wenn diese Stoffe enthalten sind, sind gegebenenfalls
Synonyme: Chemikalie, Drogenausgangsstoff, erfasster Stoff, Grundstoff, Stoffgemisch, Unbedenklichkeitserklärung, Vorläuferstoff
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Die Unbedenklichkeitserklärungen werden in der Regel zwischen 6 und 12 Monate befristet. Im Fall eines Streckengeschäftes hängt die Geltungsdauer der Unbedenklichkeitserklärung von der eventuell erteilten Einfuhrgenehmigung des Empfängers ab.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/grundstoffe-fuer-medizinprodukte-beantragung-einer-unbedenklichkeitserklaerung/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:24:44
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