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Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen an staatlichen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) im Amtlichen Schulanzeiger der jeweiligen Regierung bzw. im Ministerialblatt der bayerischen Staatsregierung (BayMBl). Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung (zweite bzw. erneute Ausschreibung) veröffentlichten Funktionsstellen stehen grundsätzlich Bewerberinnen/Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen.
Den Aufgaben der pädagogischen Führungskräfte entsprechen als Themenbereiche der Qualifikation:
Die Inhalte der Qualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern werden Teil eines Ausbildungscurriculums, das in drei Module gegliedert ist: Vorqualifikation (A), Ausbildung (B) und Berufsbegleitung (C).
Modul A ist vor der Funktionsübertragung zu belegen, Modul B unmittelbar nach der Funktionsübertragung und Modul C berufsbegleitend. Das Modul A der Vorqualifikation hat einen Zeitumfang von 10 Lehrgangstagen, die Ausbildung (Modul B) von 12 ½ Tagen, die berufsbegleitende Phase (Modul C) von 10 Tagen.
Die Module A, B und C sind Bestandteile der Führungskräftequalifizierung und in einem Portfolio von den Lehrkräften selbst zu führen. Dieses Portfolio wird in der Ausschreibung zur bzw. Bewerbung um eine Funktionsstelle eingefordert. Ggf. ist das Portfolio auch nach der Funktionsübertragung berufsbegleitend weiterzuführen.
Synonyme:
Lebenslagen: Arbeits- und Jobsuche
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/grund-mittel-und-foerderschulen-sowie-berufliche-schulen-bewerbung-um-eine-funktionsstelle/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:34:01
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