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Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.
Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.
Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:
Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.
Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.
Synonyme: Arbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Existenzgründung, Finanzielle Hilfen, Förderprogramme, Förderung, Existenzgründung, Finanzielle Hilfen, Förderprogramme, Förderung, Gründer, Gründer, Gründung, Kapital, Startup, Start-up, Unternehmensgründung, Gründung, Gründungszuschuss, Kapital, Startup, Start-up, Unternehmensgründung
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Schritt in die Selbständigkeit
Autor: Super-Admin
Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.
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