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Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen und die Verbesserung der städteökologischen und -klimatischen Verhältnisse zur Unterstützung einer integrierten, nachhaltigen Stadt-Umland-Entwicklung durch Schaffung einer urbanen Grün- und Erholungsanlage aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen.
Zuwendungsempfänger ist jeweils die Kommune, auf deren Grundeigentum oder ihr kraft Vertrags langfristig (mindestens 25 Jahre) zur Verfügung stehenden Flächen die dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen anlässlich einer Gartenschau hergestellt werden und die Ausgaben trägt.
Zuwendungsfähig sind investive Ausgaben für die Schaffung und die wesentliche Erweiterung von Grün- und Erholungsanlagen, die der Öffentlichkeit (nach Durchführung der Gartenschauveranstaltung) dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und nicht der Gewinnerzielung dienen. Dazu zählen auch Ausgaben für das Anlegen von öffentlichen Wegen und Plätzen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Für dauerhafte Investitionen in Grün- und Erholungsanlagen im Zuge von Gartenschauen beträgt der Fördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung pro Gartenschau kann dabei maximal fünf Millionen Euro betragen.
Im Rahmen der jeweiligen Landesgartenschau werden ferner gemeinnützigen Vereinen und Verbänden die Ausgaben für sog. längere Beiträge (insbesondere im Bereich der Umweltbildung, Naturerfahrung und Naturvermittlung) mit 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Einzelbeitrag gefördert. Die Zuwendung beträgt höchstens 50 000 Euro je Beitrag. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 5 000 Euro je Beitrag.
Synonyme:
Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Autor: Super-Admin
Für die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH sind die entsprechenden Fristen zu beachten.
Nach Zuschlagserteilung sind Anträge vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Entscheidung über den Antrag bzw. vor Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/gruen-und-erholungsanlagen-aus-anlass-von-gartenschauen-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:33:43
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