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zur Leistung

Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern – Österreich; Beantragung einer Förderung

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein Ziel im Rahmen der EU-Strukturförderung, das aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.

Die Besonderheit grenzübergreifender ETZ-Programme liegt darin, dass die Förderschwerpunkte den Bedürfnissen und Potentialen der teilnehmenden Regionen angepasst sind. Durch das Programm „INTERREG VI-A Bayern - Österreich 2021-2027“ werden grenzübergreifende Kooperationen von Partnern aus Bayern und Österreich gefördert. Dadurch soll die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Grenzraum ermöglicht und ein Beitrag zur Schaffung eines gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraumes geleistet werden.

Das Programm verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance.

Eine Förderung ist in den folgenden fünf Prioritätsachsen (Förderschwerpunkten) möglich:

  • Zukunftsfähige Wirtschaft
  • Resiliente Umwelt
  • Nachhaltiger Tourismus
  • Integrierte Regionalentwicklung
  • Grenzüberschreitende Governance, das heißt die Verbesserung des Zusammenlebens und -arbeitens im Alltag der Grenzregionen

Diese 5 Prioritätsachsen / Förderschwerpunkte untergliedern sich in insgesamt 7 Spezifische Ziele, wozu jedes Projekt einen Beitrag leisten muss.

Programmraum: Die Programmregion setzt sich aus folgenden NUTS-III-Regionen zusammen:

  • Österreich
    Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
  • Bayern
    kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

Fördervolumen: Für den gesamten Zeitraum 2021-2027 stehen ab Genehmigung der Europäischen Kommission EFRE-Mittel in Höhe von rund 61,5 Mio. € für das Fördergebiet Österreich-Bayern zur Verfügung. Die Fördersätze betragen bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.

Regionale Koordinierungsstellen in Bayern: Regierung von Niederbayern, Regierung von Oberbayern, Regierung von Schwaben

Regionale Koordinierungsstellen in Österreich: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Amt der Vorarlberger Landesregierung

Synonyme:

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen der Europäischen Union, Förderungen nach Förderbereichen, Investitionsmöglichkeiten im Ausland, Standortwahl und regionale Förderung, Unternehmens- und Fördernetzwerke

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Antragstellung im INTEREG VI-A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 erfolgt auf elektronischem Weg im "Joint Electronic Monitoring System" (JEMS). Die Zugangsdaten für eine elektronische Antragstellung können über die Regionale Koordinierungsstelle beim Gemeinsamen Sekretariat beantragt werden.

Grenzübergreifende Zusammenarbeit INTERREG Bayern – Österreich 2021-2027 - Joint Electronic Monitoring System“ (JEMS)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Eine Antragstellung (nach der vorherigen Einreichung einer Projektskizze) ist ab dem 29.3.2022 grundsätzlich jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der finalen Antragsunterlagen erforderlich.

zuständige Ämter/Sachgebiete: