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Informationen

zur Leistung

Gigabitfähige Infrastruktur; Beantragung einer Förderung

Zweck

Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist zentraler Standortfaktor in Kommunen. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet.

Von der neuen Förderung sollen vor allem gewerblich genutzte Anschlüsse profitieren, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren noch kein Netz mit Bandbreiten von mind. 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) zuverlässig zur Verfügung steht. Privathaushalte können profitieren, soweit eine zuverlässige Versorgung mit mind. 100 Mbit/s im Download nicht gegeben oder zumindest absehbar ist.

Gegenstand

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.

Art und Höhe

Der Fördersatz und der Förderhöchstbetrag je Gemeinde werden durch die Bewilligungsbehörde festgelegt.

Die Gemeinden erhalten Förderhöchstbeträge von 2.500 bis 6.000 EUR je Adresse im "grauen Fleck" bei einem Fördersatz von 80 % bis 90 %. Gemeinden mit geringer Finanzkraft können von einer Härtefallregelung profitieren.

Die maximalen Förderbeträge je Gemeinde liegen zwischen 3 Mio. und 8 Mio. EUR.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie im einem Hinweisdokument, das auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht ist (siehe "Weiterführende Links“).

Sonstiges

Daneben steht mit dem Gigabitprogramm des Bundes ein weiteres Förderinstrument zur Verfügung. Um die niedrigen Bundesfördersätze auf bayerisches Niveau zu heben, stellt der Freistaat Fördermittel zur Kofinanzierung bereit. Für Kommunen mit bestehender Supervectoring-Versorgung ist das Breitbandprogramm des Bundes meist geeigneter. Das Bayerische Breitbandzentrum berät die Kommunen zu den Unterschieden.

Synonyme: Breitband, Breitbandausbau, Gigabitausbau, Gigabitrichtlinie, Glasfaser, Glasfaserausbau, schnelles Internet

Lebenslagen: Förderprogramme, Information und Kommunikation, Netzwerke

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Bayerische Gigabitförderung läuft bis Ende 2025. Förderanträge nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Förderanträge nach Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) können bis 30.06.2023 gestellt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BreitbandBreitbandausbauGigabitausbauGigabitrichtlinieGlasfaserGlasfaserausbauschnelles Internet

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